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Brief vom 13. Juni 2003Stadt Nidau expo.park Nidau, Richtplan zur Arealentwicklung Sehr geehrte Damen und Herren Vorab danken wir Ihnen für die uns zugestellten Unterlagen und die Einladung zur Mitwirkung. VorbemerkungenIm November 2002 haben wir zusammen mit dem Verein Bielerseeschutz, der Pro Natura Seeland und dem Berner Heimatschutz einen Brief an die Gemeinden Nidau, Biel und Ipsach geschrieben. Darin haben wir unsere Mitwirkung anerboten und darauf hingewiesen, dass ein Ideenwettbewerb zur Gestaltung des gesamten Uferbereichs zwischen Vingelz und Ipsach ausgeschrieben werden sollte. Die Stadt Nidau zeigte sich in ihrer Antwort "an einer Zusammenarbeit mit unseren Organisationen sehr interessiert". Wir sind enttäuscht, dass damit offensichtlich nur die Stellungnahme im öffentlichen Mitwirkungsverfahren gemeint war. Nach den positiven Erfahrungen unserer Mithilfe in der PROMESSE, die umweltrelevanten Probleme der EXPO.02 zu erkennen und zu lösen, haben wir erwartet, für den expo.park Nidau frühzeitig zur Planung beigezogen zu werden. Ernüchtert stellen wir fest, dass die Richtpläne gegenüber der Ortsplanung der 70er Jahre - mit Ausnahme des Verzichts einer Industriezone zwischen Schloss und der Dr.-Schneider-Strasse - für Laien keine sichtbare Verbesserung bringt. Im Gegenteil, in den damaligen Planungsunterlagen sieht ein Korridor zwischen Schloss und dem See wesentlich "grüner" aus als heute (gemäss Planungsunterlagen zur Ortsplanung Nidau aus den Jahren 1973-75). Der Uferstreifen entlang der Zihl war bereits vor 30 Jahren geplant, was für die damaligen Verhältnisse sicher eine sehr fortschrittliche Vision war. Von gleicher gewaltiger Bedeutung wäre wohl, wenn heute geprüft würde, ein altes Gewässer vom See durch die "Schlossmatten" (früher nicht durch die Dr-Schneider-Strasse begrenzt) zum Schlossgraben und weiter in die Zihl zu "reaktivieren" (siehe alte Pläne von Nidau) und in eine wahre Freizeitparkanlage zu integrieren. Das Einbringen einer solchen phantastischen Idee ist zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich gar nicht mehr möglich, zu sehr scheint die Planung Richtung Wohnungsbau zwecks Steuereinnahmen vorgespurt zu sein. Die gestellten Fragen im Mitwirkungsverfahren scheinen uns einschränkend und lenken vom Wesentlichen ab. Nachfolgend finden Sie unsere ausführlichen Antworten: 1. Ist die vorgesehene Ausrichtung der Arealentwicklung aus Ihrer Sicht richtig und sind die Gewichte richtig gesetzt?Nein. Auf Grund eines Planungswettbewerbes wäre eine reichhaltige Palette von Ideen entstanden, die heute in den Richtplänen fehlt. Sie sehen so aus, als hätte man sie hauptsächlich auf die Verkehrsachse Dr.-Schneider-Strasse ausgerichtet und die Beziehungen z.B. zum Masterplangebiet, zum Hauptbahnhof Biel und der Fussgängerverbindung vom Bahnhof zum Richtplanareal, zum Strand, zum Seeuferweg nach Nord- und Südwesten, zum Schloss und Städtchen Nidau zu wenig berücksichtigt und die Arealentwicklung vor allem auf das Bauen von Wohnungen ausgerichtet. Eine Attraktivierung des Bezugs Biels und Nidaus zum See ist schwer erkennbar. Anstatt, dass uns die Fachleute anhand ihrer Visionen schmackhaft machen würden, wie sich das Areal entwickeln könnte, fragt man uns, ob die Arealentwicklung richtig sei. Dazu müssen wir versuchen, uns ein Bild der möglichen Interpretationen des Richtplanes, wie das gesamte Areal zukünftig gestaltet werden kann, zu machen. Deshalb vermissen wir für Laien verständliche Darstellungen, Arbeitsmodelle, Ansichten, Fotomontagen, Perspektiven möglicher Entwicklungen. Die auf Seite 11 des Erläuterungsberichtes aufgezeigten Varianten möglicher städtebaulicher Konzepte/Konkretisierungen basieren unseres Erachtens weder auf den Richtplänen Städtebau und Verkehr noch auf dem Entwurf Zonenplan! In beiden Varianten ragt in ZPP 2 der nordwestliche Teil der Überbauung in den Uferpark hinein, in einer Variante wird der Uferbereich an der Zihl nicht berücksichtigt. Die Varianten dürfen wohl deshalb als unmögliche städtebauliche Konkretisierungen bezeichnet werden. Das Gesamtkonzept ist unverständlich, uns fehlen Orientierungsrichtlinien. Es wird nicht dargelegt und begründet, was eigentlich angestrebt werden soll und wieso der Richtplan, so wie er präsentiert wird, entstanden ist. Nach unserer Meinung kann sich das Areal eben gerade nicht oder nicht ideal entfalten, weil mit den Richtplänen Gewichte gesetzt werden, die eine Entwicklung erschweren. Die Grenzen der ZPP's verunmöglichen eine phantasievolle Gestaltung des Areals. Die Interessengemeinschaft Bielersee befürchtet, dass das Areal am Bielersee nicht als Ganzes mit gesamtheitlicher Optik gestaltet wird, sondern dass sich die Zonen unabhängig voneinander ohne Gesamtidee und in Etappen bilden werden. Den Wohnungsbau schliessen wir bei genügender Berücksichtigung der speziellen Lage nicht aus. In den Planungsunterlagen wird dieser jedoch gegenüber anderen wichtigen Vorhaben wesentlich bevorzugt. Der gewichtige Druck von jährlichen Steuereinnahmen für die Stadt Nidau im Umfang von bis zu 2 Mio CHF ist deutlich erkennbar. 2. Erachten Sie das angestrebte Nutzungsmass, insbesondere im Bereich der Gwerdtmatte (ZPP 2) als richtig?Nein. Das Nutzungsmass kann erst festgelegt werden, wenn zum Zwecke der architektonischen und städtebaulichen Qualitätssicherung Wettbewerbe zur Festlegung des Siedlungsmusters durchgeführt worden sind. Nur auf Grund der abstrakten Richtpläne Städtebau und Verkehr und des Entwurfes Zonenplan darf das Nutzungsmass nicht in den planungsrechtlichen Vorschriften (ZPP und Bauvorschriften) erscheinen. Vorab zur ZPP 1 Schlossmatte: Wenn es hier so etwas wie einen "genius loci" gäbe - eine zeugende Gestaltungskraft in der Umgebung des Schlosses Nidau - würde dieser Impuls bei der Verwirklichung der stadträumlichen Konkretisierung der Architekten Vogt + Kistler schwer beeinträchtigt. Wettbewerbe müssen unbedingt verhindern, dass Ideen, wo nur das Orthogonale erstes Gestaltungsprinzip zu sein scheint, die Oberhand gewinnen. Was nützen all die sorgfältig formulierten Planungszwecke und Gestaltungsgrundsätze, wenn offenbar aus wirtschaftlichen und schwer verständlichen architektonischen Überlegungen heraus, stur triste Blockbauten realisiert werden sollen, die hier eine wichtige Aussenraumgestaltung und eine bewohnerfreundliche und standortgerechte Überbauung verunmöglichen. Wie hier eine qualitätvolle Vernetzung privater Aussenräume mit öffentlichen Grünbereichen zu Stande kommen soll, ist uns ein Rätsel. Der Situationsplan mit Blockbauten, erinnert einem nicht im Entferntesten an die Expo.02 oder an einen Park und schon gar nicht an einen Expo.Park. Es darf nicht nur der Uferpark, wie in ZPP 5 vorgesehen, mit dem Wort Park assoziiert werden. Die Bezeichnung expo.park Nidau für das ganze Areal wird so zur Farce. Der vorgegebene Planungswert, die Ziffer für die Ausnützung von 1,2 und für die Anzahl der Geschosse - bis 4,6 Geschosse - laden geradezu ein, eine Übernutzung zu kreieren. Auf diese Weise kann die Aussenraumgestaltung als Beitrag zur Wohnqualität, besonders hier im expo.park Nidau in der Nähe des Seeufers, des Schlosses und der Zihl, nicht verwirklicht werden. Sie wird dem einzigartigen Charakter des Ortes nicht gerecht und kann nicht zu einem erfreulichen Orts- und Landschaftsbild gestaltet werden. Allein die Nutzung und dadurch die wirtschaftlichen Erträge wären attraktiv, nicht aber das Wohnen mitsamt dem Angebot für das Gewerbe und die Dienstleistungen. Der Planungszweck und die Gestaltungsgrundsätze, nämlich die Aufwertung des Areals als neuer Stadtteil von Nidau unter Wahrung der spezifischen Qualitäten des Ortes mit hohem Gestaltungsanspruch (gemäss planungsrechtlichen Vorschriften), könnten nicht erreicht werden. Zur ZPP 2 Gwerdtmatte: Hier sollen eine AZ von 1,0 und Bauten mit bis zu 5,6 Geschossen realisiert werden. Die von den Architekten Vogt + Kistler vorgeschlagenen 12 Blockbauten dürften im Durchschnitt nur etwa 3 Geschosse aufweisen um eine AZ von 1,0 nicht zu überschreiten. Prinzipiell gilt hier auch, was wir für die ZPP 1 aufführen. Mit den 12 Blockbauten können der Planungszweck und die Gestaltungsgrundsätze nicht erreicht werden. Der Einwand, dass hier nur mögliche stadträumliche Konkretisierungen gezeigt werden und dank Wettbewerben ganz andere Projekte erkürt werden können, stimmt. Leider bleiben aber die auf Seite 11 des Erläuterungsberichtes gezeigten Überbauungen in den Köpfen von Planern und Bauherrschaften möglich. Wären sie es nicht, dürften sie auch nicht in den Erläuterungsbericht aufgenommen worden sein. Weder für die Schloss- noch für die Gwerdtmatte sind die Nutzungsmasse richtig und müssen neu festgelegt werden. Die möglichen stadträumlichen Konkretisierungen auf Seite 11 dürfen in keiner Art und Weise als zum Richtplan gehörend verwendet werden. 3. Im Gebiet des Uferparks (ZPP 5) sind Aktivitäten im Bereich Erholung, Freizeit, Sport und Kultur vorgesehen. Erachten Sie das als richtig?Ja. Hier fehlt, wie überall, eine allgemein verständliche Visualisierung. Was stellen sich die Planenden unter Aktivitäten im Bereich Erholung, Freizeit, Sport und Kultur vor, wenn das Areal gleichzeitig - wegen der Rücksichtnahme auf die Bewohnenden der angrenzenden Parzellen - zur Ruhezone deklariert wird? Einen wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung und Nutzung des Uferparks wird der Entscheid "Strandbad Biel" haben. Ein öffentlich zugänglicher Seestrand ohne Umzäunung würde wesentlich zur Attraktivierung des dahinter liegenden Bereichs beitragen. Eine Vision zum expo.park Nidau wäre, an diesem Ort die Expo.02 symbolisch aber nachhaltig weiterleben zu lassen, nicht mit einem zufälligen Expopavillon, sondern mit einem Wahrzeichen der Expo. Hat man beispielsweise geprüft, die 3 Türme nach Abschluss der Expo.02 "an Land zu retten"? Auch für die Gestaltung des Uferparks sollte ein Wettbewerb durchgeführt werden. 4. Die Grenze zwischen dem Uferpark und den Bereichen Gwerdtmatte (ZPP 2) und Flösserweg (ZPP 4) stellt gleichzeitig auch die Begrenzung des Baubereiches dar. Erachten Sie die Lage der Begrenzung als richtig?Ja/Nein Die Begrenzung bei ZPP 4 kann als richtig erachtet werden. Demgegenüber muss die Grenze zur ZPP 2 gemäss unserer Kritik bei obigen Antworten noch diskutiert werden. Im Richtplan Städtebau ist hinter dem Barkenhafen die Fortsetzung des Uferparks eingeplant, was jedoch nicht mit dem Entwurf Zonenplan übereinstimmt. Zudem geht der Übergangsbereich zwischen Bauzone und Uferpark einseitig zu Lasten der Freifläche. Dabei sieht man unweigerlich wieder die auf Seite 11 des Erläuterungsberichtes aufgezeigten Varianten möglicher städtebaulicher Konzepte/Konkretisierungen vor Augen. Stellen sich die Planenden einen Übergangsbereich tatsächlich überbaut vor? Durch den Zugang Schlosspark und die Flösserweg-Allee bietet sich den Schlossparkbesuchenden - wenn überhaupt - ein Blick auf das Bieler Strandbad-Eingangsgebäude. Der weite Blick vom Schloss auf den See geniesst man zurzeit jedoch quer durch die Gwerdtmatte. Mit dem eingangs erwähnten Gewässer vom See zum Schloss würde dieser Blick sogar frei bleiben, was mit der geplanten Bauzone wohl kaum in Einklang zu bringen ist. Weitere BemerkungenIm Übrigen fehlt unseres Erachtens auf den Richtplänen Städtebau und Verkehr eine Anmerkung, wie die Fussgängerachse auf dem Flösserweg und ihre Weiterführung auf dem Zugang Schlosspark sinnvoll mit der Basiserschliessung/Sammelstrasse (Dr.-Schneider-Strasse) fussgängerfreundlich gekreuzt werden kann. Auch hier wäre die Vision prüfenswert, die Dr.-Schneider-Strasse für den Normalverkehr zu schliessen und eine Möglichkeit zur "Notöffnung" für Rettungsfahrzeuge oder für kurzfristige Verkehrsumleitungen bei notwendigen Sperrungen der Schlossbrücke vorzusehen. Die Wohnqualität der Anwohnenden im neuen expo.park-Quartier würde dadurch vermutlich wesentlich gesteigert. Illusionslos nehmen wir an, dass der Richtplan in der vorliegenden Version durchgesetzt wird. Gerne würden wir jedoch ein Vorstandsmitglied der IG Bielersee zur Mithilfe beim Aufstellen von Wettbewerbsbedingungen und als sog. Experte in der Wettbewerbs-Jury delegieren können. Bei einer schriftlichen Stellungnahme ist zu hoffen, dass die gemachten Aussagen in gleicher Weise empfangen werden wie sie gesendet wurden. Deshalb ist unserer Meinung nach eine mündliche Diskussion der zuständigen Behörden mit den Schutzorganisationen Verein Bielerseeschutz, der Pro Natura Seeland, dem Berner Heimatschutz und der IG Bielersee nach wie vor wünschenswert. Mit freundlichen Grüssen, Dr. A. Jakob, Präsident |