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Brief vom 23. November 2003

An die Baudirektion der Stadt Biel,
Stadtplanungsamt
Zentralstrasse 49
2501 Biel


Landschaftsrichtplan, Öffentliche Mitwirkung


Sehr geehrte Damen und Herren

Vorab danken wir Ihnen für die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Die Interessengemeinschaft Bielersee (IGB) ist eine Schutzorganisation, die spezifisch den Bielersee, seine Zu- und Abflüsse und seine Uferlandschaften zum Thema hat. Sie setzt sich für den Schutz, den Erhalt oder die Renaturierung sowie die Vernetzung dieser Ökosysteme (Lebensräume und Lebensgemeinschaften) ein. Aus diesem Grunde gestatten wir uns eine Stellungnahme zu den entsprechenden Bereichen im Landschaftsrichtplan der Stadt Biel.

Landschaftsentwicklungskonzept

Obwohl das LEK gemäss Infoblatt nicht Bestandteil der laufenden Mitwirkung ist, weisen wir darauf hin, dass die Gewässer (Bielersee, Schüss, alte Zihl) als prägende Landschaftselemente in der Landschaftsanalyse -mit Ausnahme im Kapitel "Ausgangslage" - vernachlässigt werden. Die Sicht vom Land her prägt den ganzen Landschaftsrichtplan, die Gewässer dienen hauptsächlich zur Aufwertung der angrenzenden Grünflächen.

Landschaftsrichtplan, Bielersee

  • Als Planinhalt mit Hinweischarakter wird unter anderem das Sichern und Herstellen überkommunaler Vernetzungsachsen mit den Uferlandschaften von Tüscherz und Nidau mit roten Pfeilen symbolisiert. Wir meinen, dass eine solche Vernetzungsachse auch mit der Wasserfläche der "kantonalen" Seebucht symbolisiert werden sollte.
  • Betroffene Objektblätter Nr: 02 Gottstatterhaus, Wald, 03 Vingelz, Brachfläche, 04 Vingelz, Wald, 05 Felseck, Trockenstandort, 48 Strandboden, (halb-)öffentliche Grünfläche, 62MP Bielhaus, öffentliche/halböffentliche Grünfläche, 64MP Galgeneichli, Waldrand, 65MP Pavillon Römer, Trockenstandort und 84MP Kleinboothafen, öffentliche/halböffentliche Grünfläche. Unserer Meinung nach kommt in den Objektblättern zu wenig zum Ausdruck, dass es sich hier um verschiedenartige Gebiete an der Seebucht handelt, welche die Landschaft am Rande der Stadt Biel in einzigartiger Weise wesentlich prägen.
    • Einerseits die bebaute Uferlandschaft in Vingelz, das Ufer künstlich gestaltet mit Quaimauern und kleinen Hafenanlagen, als Hintergrund die Hangüberbauung und der Waldrand. Dieses Gebiet kann, wenn überhaupt erwünscht, nur unwesentlich verändert werden.
    • Anderseits der Strandboden mit kleinem Bootshafen, Strand-Café, Kinderspielplatz und Gymnasium. Als Hintergrund die Felsenheide und die Stadt-Silouette. Nicht eindeutig ist hier, ob dieses Gebiet als Freizeitpark (Stadtpark), als Übergangsgebiet der Stadt Biel, deren Überbauung selbst nicht an den See reicht, zum See oder als Gebiet, das von einer künstlichen Aufschüttung in ein Ökosystem, in einen möglichst naturnahen Zustand mit Flachufer versetzt werden sollte. Ein Beispiel dazu findet man am Neuenburgersee bei der Seeufergestaltung St. Blaise-Hauterive.
    • Des Weiteren der Kleinboothafen und die Ländteanlagen für die Passagierschiffe. Als Hintergrund wiederum die Stadtsilouette. Auch hier können in naher Zukunft, mit Ausnahme des aufgeschütteten Hafenbeckens, keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen werden.

Landschaftsrichtplan, Fliessgewässer

  • Im Inventarplan sind die Schüss und deren Seitenarme als naturfremd/künstlich, z.T. eingedolt und die alte Zihl als stark beeinträchtigt klassiert. Dies entspricht der Beurteilung, wie sie auch in "Ökomorphologie der Fliessgewässer im Kanton Bern - Übersichtskarte Natürlichkeitsgrad" der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) des Kantons Bern zu finden ist.

    Gemäss dieser BVE-Zusammenstellung und deren Erläuterungen wird im kantonalen Richtplan die Aufwertung der Fliessgewässer gefordert. Insbesondere heisst dies für stark beeinträchtigte beziehungsweise für naturfremde/künstliche Gewässer, diese bei jeder sich bietenden Gelegenheit aufzuwerten.

    Längerfristig soll das Ziel verfolgt werden, die Gewässer wo immer möglich auszudolen.

  • Zur alten Zihl fehlt unseres Erachtens ein Objektblatt. Im Landschaftsrichtplan sollte dieses Gewässer deshalb als verbleibender Defizitraum eingetragen werden.
  • Betroffene Objektblätter Nr: 18 Bielschüss, 21 Schüss (Hauptgewässer), 22 Madretschschüss, 50 Schüsskanal, alle Fliessgewässer, 15 Seevorstadt/Schüsspromenade, Strassengrün, 47 Kirche Mett, 54 Heuerareal, 55 Stadtpark und 56 Kornblumenweg, alle (halb-)öffentliche Grünflächen.
    • Den Fliessgewässern sollte wo immer möglich mehr Raum zur Verfügung gestellt werden. Dazu müssten auch angrenzende Gebiete in die Planung einbezogen werden können. Geeignet scheinen vorab öffentliche Grundstücke. Als beispielhafte positive Lösung kann hier die Renaturierung im Bereich Renferareal erwähnt werden.
    • Den Uferbestockungen soll entsprechendes Gewicht zugeteilt werden. Einerseits könnte diese direkt als Fischunterstände dienen und andererseits vermindert die Beschattung bei geringen Wasserständen die Temperaturerhöhung, die im Sommer 2003 vielerorts zu Problemen für Fische wurde.
    • Die Schüsspromenade sollte ein eigenes Objekt bilden und dabei die angrenzende Schüss beinhalten. Dort erachten wir die Möglichkeit zur Herstellung eines naturnahen Gewässerlaufes am wahrscheinlichsten.

Die IG Bielersee möchte, dass die Landschaftsplanung vermehrt aus der Sicht des Sees und der Fliessgewässer vorgenommen wird. Gerne bieten wir unsere Hilfe an, sei es bei der weiteren Planung oder z.B. bei Wettbewerben mit einem Delegierten als Experte.

Mit freundlichen Grüssen,
IG Bielersee

Dr. A. Jakob, Präsident
J. Rihs, Sachbearbeiter

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