![]() |
![]() |
Landschaftsrichtplan BielDie IG Bielersee hat im Mitwirkungsverfahren eine Stellungsnahme eingereicht. AusgangslageUnterhalt, Schutz und Aufwertung von Natur und Landschaft gehören auch zu den kommunalen Aufgaben. So sind die Gemeinden gemäss kantonalem Baugesetz und Naturschutzgesetz verpflichtet, naturnahe Landschaften zu schützen, Erholungsräume für die bestimmungsgemässe Nutzung freizuhalten, wohnliche Siedlungen mit vielen Grünflächen und Bäumen zu schaffen und zu erhalten sowie die Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Aus diesem Grund verpflichtete der Kanton die Stadt Biel ihre 1998 abgeschlossene Zonenplanrevision bis 2004 mit einer Landschaftsplanung zu ergänzen. Diese liegt nun vor. Sie ist das Hauptinstrument der Baudirektion, die anstehenden Aufgaben im Bereich Natur und Landschaft gemeinsam mit den betroffenen Partnern und der Bevölkerung zielgerichtet und transparent anzupacken bzw. weiterzuführen. Im Biel von heute nehmen die Siedlung und Wälder den grössten Teil des Gemeindegebietes ein. Landwirtschaftlich genutzte Flächen gibt es mit Ausnahme der Wytweiden auf dem Bözingenberg und Restflächen im Bözingenfeld, Mett, Madretsch und Falbringen kaum noch. Das Thema der vorliegenden Planung ist deshalb die stark urban geprägte Landschaft im Agglomerationsraum. Aus diesem Grund kommt nebst den naturnahen Landschaftselementen auch den vom Menschen geschaffenen Grünflächen eine wichtige Rolle zu. Die Landschaftsplanung ist Teil der Bestrebungen der Stadtbehörden die Attraktivität der Stadt Biel als Arbeits- und Wohnort zu erhalten und weiter zu verbessern. Sie ist deshalb auf andere kommunale Planungen (z.B. Verkehr, Bauentwicklung, Siedlungsentwässerung, Erholung) abgestimmt. Quelle: Landschaftsentwicklungskonzept Biel – Erläuterungsbericht vom August 2003 |